Gesamte Strecke
Oben am Bücherschrank (ganz oben in der Skizze) haben die 2 Jugendlichen angeblich auf einer Bank gesessen (Laut aktueller Schadensersatzanklage) und dann hätte ich sie angeblich beobachtet
Das ist eine Lüge.
An dieser Stelle haben wir die Jugendlichen und den Haschisch Geruch bemerkt und sind ohne Halten weitergegangen
Wir haben uns von der Gruppe entfernt und sind weiter Richtung Rotbachbrunnen / Bücherschrank gegangen.
Da der Hund ans Wasser wollte, ist meine Frau auf den unteren Weg gegangen (in der Google Skizze als Johann-Kiel-Promenade angegeben) (ungefähr auf der Höhe kurz nach dem Spielplatz) und ich bin alleine, oben weiter gegangen.
Die Gruppe konnte weder meine Frau (unten am Wasser) noch mich (oben auf dem Fußweg wartend am Umlaufgitter) sehen!
Von dem "Versammlungsort" der Jungedlichen bis hin zum Tatort sind es über 2 Minuten Fußweg!
Ich habe auf dem oberen Weg auf meine Frau gewartet (Meine Warteposition). Hunderte Meter weg von der Haschisch Bank. Die Jugendlichen sind auf dem unteren Weg gegangen und sind absichtlich zu mir hochgekommen, zum Umlaufgitter um den Streit zu beginnen.
Dort wurde ich von dem Jungendlichen erstmals geschlagen und geschubst und bin auf meine linke Hand gefallen (Handfraktur). Nach der Aufforderung zur Polizei zu gehen wollten die Jugendlichen flüchten.
Der Rotbachbrunnen befindet sich direkt an der Hauptverkehrsstraße in Lechenenich. Der Wokingham Platz ist stark frequentiert und absolut ungeeignet um dort zu "chillen" und zu kiffen. Die Jugendlichen behaupten ja, ich hätte direkt bei der Bank gestanden und diese beobachtet. Das ist nicht die Wahrheit. Dies ist absurd!
Auf meinen Beweisfotos kann man gut erkennen, dass die Auseinandersetzung nicht (wie die Anklage behauptet) am Rotbachbrunnen stattgefunden hat (direkt an der Bonner Straße, die man auf diesen Fotos ja in ca. 50 Meter Entfernung erst sehen kann (das weiße Auto, die bekannte rote Telefonzelle und rechts im Bild die Post) sondern deutlich vorher. Dies war hier die 2. Szene, wo der Jugendliche mich mit dem "Karatetritt" angegriffen hat.
Die Fotos von dem Jugendlichen wollte ich zu Beweiszwecken machen. Dies geschah nach dem ersten Angriff auf meine Person (Höhe Umlaufgitter) und scheint gerechtfertigt, da ich die Fotos der Polizei bzw. meinem Anwalt geben wollte:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/fotografieren-von-personen-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html
In der Strafanzeige vom 16.03.2021 des Herrn Hilbert bei der Polzie in Erftstadt Lechenicht ist dokumentiert: "fertigen BEIDE Lichtbilder" vom anderen. Er hat also auch Fotos von mir gemacht, die dann wohl übrigens bei den Schulkindern im Dorf verteilt wurden.(per Handy)
Wie man dem Ablauf entnehmen kann, bin ich den Jugendlichen komplett aus dem Weg gegangen und habe auf dem oberen Spazierweg auf meine Frau gewartet. Die Jugendlichen sind bewusst und mit voller Absicht vom unteren Weg nach oben zum Umlaufgitter gegangen und haben mich dort als Pädophilen bezeichnet und beleidigt (Straftatbestand) und mich bedroht und letzlich dann auch geschlagen und geschubst. (Straftatbestand)
Im weiteren Verlauf wollte ich den Jugendlichen fotografieren und mit ihm zur Polizeiweiche gehen, welche direkt um die Ecke war. Ca. 100 Meter. Der Jungendliche griff mich wieder an, wollte mich nach meinem Empfinden treten. (Die Situation, wo mein Handy hingefallen ist) Daraufhin wollte ich erst recht mit ihm zur Polizei. Die weiteren Details besprechen wir in Ihrer Kanzlei.
https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/wann-wird-die-notwehrlage-schuldhaft-provoziert
https://strafrecht-online.org/problemfelder/at/rw/notwehr/absichtsprovokation/#:~:text=Absichtsprovokation.,innerhalb%20der%20Gebotenheit%20zu%20thematisieren.
Die Absichtsorpvokation des Jugendlichen führt zu einer Einschränkung seines Notwehrrechts
Bei der Aktendurchsicht von beiden Akten (einmal Staatsanwaltschaft und dann die neue Akte wegen Schmerzensgeld) sind mir einige Lügen aufgefallen.
1. Lüge: Die Krücken
es wurde behauptet, dass der 2. Jugendliche auf Krücken ging, weil er sich beim Fußball verletzt hatte. Auf den Fotos können Sie deutlich erkennen, dass er keine Krücken hatte.
2. Lüge: Das Verweilen auf der Bank am Rotbachbrunnen / Von Galen Str/
Die Anklage behauptet, dass sich der ganze Vorgang dort abgespielt hat. Die 2 Jugendlichen hätten auf einer Bank am Rotbachbrunnen gesessen und ich hätte sie beobachtet. Der Rotbachbrunnen befindet sich direkt an der Bonner Str.
Dort waren weder die Jugendlichen noch ich! Der ganze Vorfall ereignete sich auf dem Spazierweg Richtung Bonner Straße und endete in einem Gebüsch davor! (Siehe Fotos)
Dies wurde fast korrekt auch in der Strafanzeige bei der Polizei in Erftstadt Lechenich (direkt nach der Tat) dokumentiert: "Verlängerung der Von-Galen-Straße" auf einer Bank ca. 100 Meter von der Bonner Str entfernt (Entfernung stimmt nicht). Also nicht am Rotbachbrunnen DIREKT an der Bonner Str!
In der Strafanzeige vom 16.03.2021 hat die Polizei Erftstadt Lechenich letztlich notiert, dass 2 Strafanträge nach BTM Gesetz gegen die 2. Jungendlichen gestellt wurden, weil sie vor Ort überführt wurden.
4. Lüge: der 3. Jugendliche ist plötzlich verschwunden
In der aktuellen Anklage behautet der RA, dass die beiden Jugendlichen auf der Bank am Rotbachbrunnen (direkt an der Bonner Straße) gessesen haben. Dort taucht der 3. Jugendliche (wohlmöglich ja auch ein Zeuge) gar nicht mehr auf. Weiterhin behauptete man damals in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, dass ich die beiden ca. 10 bis 15 Minuten beobachtet hätte (?), aber an der Bank an der Von Galen Straße. Weiterhin sei ich Ihnen gefolgt?! Das entspricht alles nicht der Wahrheit! Die Aussagen widersprechen sich und sind nachweislich falsch bzw. gelogen!
Unterlegen stelle ich Ihnen per Email zur Verfügung.
5. Lüge: RA behauptet, ich habe mich nicht gemeldet
Meine Email belegt meine Rückmeldung
6. Lüge: Der Anruf des Vaters
Man behauptete ich wolle mich nicht gütlich einigen. Dies stimmt nicht. Man verlangte nur, dass ich auf alle meine Ansprüche verzichte und meine Strafanzeige zurückziehe. Ich habe dies abgelehnt, da ich ja auch einen Schaden erlitten habe und die Schuld nicht nur bei mir sehe.
Wie bereits geschrieben, bin ich nach der Absichtsprobvokation der Jugendlichen auch verletzt worden. Beim Sturz auf mein linkes Handgelenkt bin ich verletzt worden. Der gegnerische RA bestreitet einen kausalen Zusammenhang und behauptet sogar indirekt, ich würde lügen.
Meine ärtzlichen Atteste vom März 2021 bestätigen das Gegenteil. Auf dem Überweisungschein vom 17.03.2021 geht die Praxis ganz explizit auf meine Handprellung links ein und wollte es röntgen, um einen möglichen Bruch zu erkennen. Leider war ich damals zu faul und bin nur von einer starken Prellung ausgegangen. Das nachträgliche Röntgen hat den Bruch aber bestätigt. Schmerzen hatte ich über einen sehr langen Zeitraum und konnte die Hand nicht belasten.
Überweisungschein siehe Email!